IMPRESSUM

 

Wirtshaus am Auwaldsee
Seeblick GmbH

Am Auwaldsee 20

85053 Ingolstadt

Telefon: 0841 - 99 390 815
Fax: 0841 - 99 390 819
eMail: info@auwaldsee.restaurant

 

Geschäftsführer: Melanie Fritsch

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 327226151
Handelsregister: HRB 9392
Aufsichtsbehörde: Gewerbeaufsicht Ingolstadt

 

Haftungsauschluß

 

1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

5. Als weitere Rechtsfolge können Sie wegen Verstoßes gegen § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Wir fordern Sie daher auf, uns keine Werbenachrichten (E-Mail, SMS, Faxe ... unerwünschte Telefonanrufe) zu senden - dies betrifft alle unsere Adressen und Rufnummern. Sollten Sie hiergegen verstoßen, übergeben wir die Angelegenheit umgehend und ohne weitere Verwarnung an unseren Rechtsbeistand.

6. Gewährleistungsausschluss
Das von uns betriebene Reservierungssystem ist ein für Sie unentgeltlicher Service. Deswegen übernehmen wir keine Gewährleistung für den Betrieb und die Nutzung des Reservierungssystems, insbesondere nicht für die folgenden Punkte:

• Für die Verfügbarkeit des Reservierungssystems und für die Möglichkeit, Reiseleistungen über das Reservierungssystem buchen zu können.
• Für die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Vertrag mit Hilfe des Reservierungssystems oder auch sonst ändern oder stornieren zu können.
• Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dem Reservierungssystem enthaltenen Beschreibungen der Reiseleistungen.

7. Zahlung mit Kreditkarte
Bei der Reservierung müssen Sie Ihre Kreditkartennummer und den Gültigkeitszeitraum Ihrer Kreditkarte angeben. Diese Angaben werden an uns übermittelt und vor Bestätigung Ihrer Reservierung überprüft. Ihre Kreditkarte garantiert uns die Bezahlung aller anfallenden Kosten für die gebuchte Reiseleistung. Die Kosten werden von uns über Ihre Kreditkarte direkt vor Ort abgerechnet. Die Karte muss uns vorgelegt werden. Der Zeitpunkt der Abrechnung richtet sich nach den jeweiligen im Reservierungssystem beschriebenen Bedingungen. In Einzelfällen werden Sonderübernachtungspreise angezeigt, die nur gegen Vorauskasse gewährt werden. Darauf wird jeweils im Buchungsdialog explizit hingewiesen. In diesen Fällen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Kreditkarte mit dem im Buchungsdialog ausgewiesenen Gesamtpreis inkl. evtl. Steuern und Gebühren sofort belastet wird. Für nachträgliche Buchungsänderungen kann deshalb eine Gebühr berechnet werden. Die Nutzung dieses Reservierungssystems ist für Sie kostenlos. Wenn eine Kreditkarte für die Reservierung gefordert wird, kann ohne gültige Kreditkarte das Reservierungssystem nicht genutzt werden. Bei Zahlung per Kreditkarte werden Ihre Karteninformationen selbstverständlich verschlüsselt an uns übermittelt. Die Verschlüsselungstechnik hat einen hohen Sicherheitsstandard.

8. Datensicherheit
Ihre Buchungen, Ihre persönlichen Daten wie Ihr Name, Ihre Adresse oder die Angaben zu Ihrer Kreditkarte werden durch moderne Sicherheitssysteme geschützt. Die Übertragung dieser Daten erfolgt verschlüsselt unter Verwendung des Secure Sockets Layer (SSL), einem Sicherheitsstandard, der von den meisten Internet-Browsern unterstützt wird. Damit sind die Daten für Außenstehende unlesbar. Die AWS Gastronomie GmbH trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Dabei können Sie uns aktiv unterstützen, indem Sie
• niemals Ihr Passwort weitergeben
• einen Browser benutzen, der die SSL-Verschlüsselung unterstützt, wann immer wir Ihnen dies anbieten (z. B. im Rahmen des Bestellvorgangs)
Um eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten, verschlüsseln wir Daten per SSL (Secure Sockets Layer). Sollten sich dennoch Dritte der Daten bemächtigen und wider erwarten entschlüsseln, so ist die Seeblick GmbH dafür und für die daraus resultierenden Schäden in keiner Weise haftbar zu machen.

Desweiteren, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Tagungen, Bankette und Sonderveranstaltungen

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen mit gastronomischer Versorgung, die in Räumlichkeiten unseres Hauses stattfinden.

2.Vertragsabschluss / Vertragspartner

2.1 Der Vertrag kommt durch Rücksendung des unterschriebenen Vertrages und Eingang bei uns zustande.

2.2 Ist der Kunde nicht Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

 

2.Zahlungsziel

3.1. Das Wirtshaus am Auwaldsee ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug die Seeblick GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, 8% wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.

 

4.Preise

4.1 Die ausgezeichneten oder vereinbarten Preise sind inklusiv-Preise, ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

 

5.Stornierungen

5.1 Stornierungen können nur in schriftlicher Form (E-Mail, Fax oder Post) akzeptiert werden und gelten erst nach schriftlicher Rückbestätigung.

Bei Abbestellungen von reservierten Hochzeitsfeiern werden in Rechnung gestellt – bis 6 Monate vor Ankunft anteilige Saalmiete in Höhe von 1.000,00, sollte der Termin nicht erneut vergeben werden können.

Bei Abbestellungen von reservierten Leistungen, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt - bis acht Wochen vor Ankunft anteilige Saalmiete für:

Großer Festsaal 350,00 €

Kleiner Festsaal 150,00 €

5.2 Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Seeblick GmbH berechtigt, zuzüglich zur vollen Saalmiete 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen.

Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl.

War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.

5.3 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist die Seeblick GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt bis zur vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 % der Tagespauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei einem späteren Rücktritt kommen zur vollen Saalmiete 70 % des entgangenen Speiseumsatzes hinzu, der nach der oben genannten Formel berechnet wird.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Haus der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6.Änderung der Teilnehmerzahl

6.1 Die Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Seeblick GmbH. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

7.Verlust oder Beschädigung vom Kunden mitgebrachter Gegenstände

7.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Gebäude. Der Betreiber übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit.

7.2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.

Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Betreiber berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Betreiber berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.

7.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Betreiber die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Kosten des Kunden vornehmen.

Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Betreiber für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

8.Technische Einrichtungen und Anschlüsse / GEMA-Gebühren / Musiker- und Künstlergagen

8.1 Soweit der Betreiber für den Kunden auf dessen Veranstaltung technische und, .sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt der Betreiber von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Zur Einholung der Genehmigung für Sperrzeitverkürzungen ist der Kunde verantwortlich, eventuell damit verbundene Kosten trägt der Kunde selbst.

8.3 Musiker- und Künstlergagen sind vom Veranstalter selbst an die entsprechende Person zu zahlen, vorbehaltlich einer anderweitig ausdrücklichen Vereinbarung.

 

9.Untervermietung

9.1 Die Untervermietung überlassener Räumlichkeiten ist nicht gestattet.

 

10. Nachtzuschlag

10.1 Bei Veranstaltungen, die sich über drei Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag von 25,-- € für jeden anwesenden Mitarbeiter je angefangener Stunde.

 

11.Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

12.Schriftformerfordernis

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.1)

 

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast-aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Text-form vereinbart wurde.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

 

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz-ansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rück-tritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ingolstadt. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.